Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

GreenWithPassionGroup UG (haftungsbeschränkt)

Bahnhofstr. 23 · 59872 Meschede

Telefon: 02903 5599820 · E-Mail: office@gwpg.de

1.  Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der GreenWithPassionGroup UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, und ihren Auftraggebern über die Erbringung von Dienst- und Werkleistungen.

Sie gelten insbesondere für Garten- und Landschaftspflege, Grünflächenpflege, Objekt- und Hausmeisterservice, Gebäudereinigung, Winterdienst, kleinere Instandhaltungsarbeiten sowie damit zusammenhängende Leistungen. Für eigenständige Fracht- und Transportverträge gelten diese AGB nur, soweit im jeweiligen Vertrag ausdrücklich auf ihre Geltung Bezug genommen wird und keine spezielleren gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen entgegenstehen.

Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäftsbeziehungen, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird.

Individuelle Vereinbarungen mit dem Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.

2.  Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind, sofern im jeweiligen Angebot keine Bindungs- oder Gültigkeitsfrist angegeben ist, freibleibend.

Ein Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots durch den Auftraggeber oder durch eine entsprechende Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und etwaigen ergänzenden individuellen Vereinbarungen. Angaben in Prospekten, auf Webseiten, in Abbildungen oder sonstigen allgemeinen Leistungsdarstellungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

3.  Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarten Leistungen fachgerecht und mit der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Nicht ausdrücklich im Angebot aufgeführte Leistungen sind nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs. Erforderliche Zusatzarbeiten, die erst während der Ausführung erkennbar werden und nicht vom vereinbarten

Leistungsumfang umfasst sind, werden grundsätzlich vor ihrer Durchführung mit dem Auftraggeber abgestimmt und – soweit beauftragt oder gesetzlich zu vergüten – zusätzlich berechnet.

Bei Arbeiten an Grundstücken, Grünanlagen und Außenflächen können insbesondere verdeckte Wurzeln, Leitungen, Fundamente, Altlasten, Steine, Schächte oder andere bei der Besichtigung nicht erkennbare Hindernisse zusätzlichen Aufwand verursachen. Erforderliche zusätzliche Leistungen werden vor ihrer Ausführung mit dem Auftraggeber abgestimmt, soweit nicht ausnahmsweise sofortige Maßnahmen zur Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr erforderlich sind.

4.  Preise und Vergütung

Es gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Preise.

Gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlich erforderlichen Preisangaben einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen. Gegenüber Unternehmern können Preise netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer angegeben werden.

Werden Leistungen ausdrücklich nach Zeitaufwand, Materialverbrauch, Menge oder Einheit vereinbart, erfolgt die Abrechnung entsprechend der tatsächlich erbrachten Leistung beziehungsweise der tatsächlich verbrauchten oder gelieferten Menge.

Zusätzliche Leistungen werden nur vergütet, wenn sie beauftragt wurden oder ihre Ausführung nach den gesetzlichen Vorschriften zu vergüten ist.

5.  Material, Beschaffung und Entsorgung

Soweit Materiallieferungen, Beschaffung, Transport oder Entsorgung Bestandteil des Auftrags sind, ergibt sich deren Umfang aus dem jeweiligen Angebot.

Bei einer vereinbarten Abrechnung nach tatsächlichem Verbrauch werden nur die tatsächlich erforderlichen beziehungsweise gelieferten Mengen entsprechend der getroffenen Preisvereinbarung berechnet.

Nicht vorhersehbare zusätzliche Entsorgungsmengen oder besondere Entsorgungskosten werden vor ihrer Beauftragung mit dem Auftraggeber abgestimmt, soweit dies möglich und zumutbar ist.

6.  Ausführungstermine, Witterung und sonstige Leistungshindernisse

Ausführungstermine und Ausführungszeiträume sind nur dann als verbindliche Fixtermine geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Im Übrigen stellen Terminangaben die vorgesehene Ausführungsplanung dar.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten zu verschieben, zu unterbrechen oder zu einem späteren Zeitpunkt fortzuführen, wenn eine fachgerechte oder sichere Durchführung aufgrund von Umständen vorübergehend nicht möglich oder nicht zumutbar ist, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.

Hierzu zählen insbesondere Frost, Schnee, Eis, Stark- oder Dauerregen, durchnässte Böden, Sturm, Unwetter, amtliche Wetterwarnungen, außergewöhnliche Hitze, witterungsbedingte Gefahren für Personen, Pflanzen, Materialien oder Flächen, behördliche Maßnahmen, nicht vorhersehbare Verkehrs- oder Straßensperrungen, unverschuldete erhebliche Lieferverzögerungen sowie sonstige Ereignisse höherer Gewalt oder vergleichbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände.

Soweit ein vereinbarter Termin oder eine Ausführungsfrist aufgrund eines vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umstands nicht eingehalten werden kann, verschiebt beziehungsweise verlängert sich der Ausführungszeitraum angemessen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber hierüber möglichst zeitnah informieren und die Arbeiten zum nächstmöglichen zumutbaren Zeitpunkt fortführen beziehungsweise einen Ersatztermin abstimmen.

Soweit eine Verzögerung, Terminverschiebung oder Unterbrechung auf einem Umstand beruht, den der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gerät der Auftragnehmer hierdurch nicht in Verzug. Schadensersatzansprüche wegen einer solchen Verzögerung bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften.

Zwingende gesetzliche Rechte des Auftraggebers bleiben unberührt.

7.  Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die zur Durchführung der vereinbarten Arbeiten erforderlichen Flächen, Zufahrten und Zugänge zum vereinbarten Zeitpunkt zugänglich und – soweit erforderlich – frei von Hindernissen sind.

Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer vor Beginn der Arbeiten über ihm bekannte Besonderheiten zu informieren, die für eine sichere und ordnungsgemäße Durchführung relevant sind. Hierzu gehören insbesondere bekannte unterirdische Leitungen, Kabel, Bewässerungsanlagen, Tanks, Schächte oder sonstige verdeckte Einrichtungen.

Erforderliche Strom- oder Wasseranschlüsse sind vom Auftraggeber bereitzustellen, sofern deren Nutzung vereinbart oder für die vereinbarte Leistung erkennbar erforderlich ist und nichts anderes vereinbart wurde.

Entstehen Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, weil der Auftraggeber erforderliche Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, richten sich die hieraus entstehenden Ansprüche des Auftragnehmers nach den gesetzlichen Vorschriften.

8.  Abnahme bei Werkleistungen

Soweit die vereinbarte Leistung rechtlich eine Abnahme erfordert, gelten hierfür die gesetzlichen Bestimmungen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist. Bei Verbrauchern werden die besonderen gesetzlichen Voraussetzungen einer Abnahmefiktion beachtet.

9.  Zahlung

Rechnungen sind innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu begleichen. Fehlt eine individuelle Zahlungsfrist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über Fälligkeit und Zahlungsverzug.

Abschlagszahlungen können vereinbart werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Die gesetzlichen Rechte des Auftraggebers zur Aufrechnung und Zurückbehaltung bleiben unberührt.

10.  Mängelrechte

Für Mängel der erbrachten Leistungen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst zeitnah mitteilen, damit der Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und gegebenenfalls Nacherfüllung erhält.

Die gesetzlichen Mängelrechte werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

11.  Naturbedingte Besonderheiten bei Pflanzen und Grünflächen

Bei Arbeiten mit Pflanzen, Rasen, Gehölzen und anderen natürlichen Materialien können Entwicklung und Erscheinungsbild durch Witterung, Bodenverhältnisse, Standortbedingungen, Schädlinge, Krankheiten sowie die anschließende Pflege beeinflusst werden.

Eine bestimmte Anwuchs-, Entwicklungs- oder Wachstumsgarantie besteht nur, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.

Gesetzliche Mängelrechte wegen einer vom Auftragnehmer zu vertretenden mangelhaften Leistung bleiben hiervon unberührt.

12.  Haftung und Schadensersatz

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung – soweit gesetzlich zulässig – auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Für Verzögerungen, Terminverschiebungen oder Leistungsausfälle, die auf Umständen beruhen, welche der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, haftet der Auftragnehmer nicht. Dies gilt insbesondere für witterungsbedingte Ausfälle, höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Leistungshindernisse. Schadensersatzansprüche wegen hierdurch verursachter Verzögerungen bestehen nur, soweit der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften für die Verzögerung einzustehen hat.

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber ihm bekannte Gefahrenstellen, Leitungen, Kabel, Bewässerungsanlagen, unterirdische Einrichtungen oder sonstige für die Durchführung der Arbeiten relevante Besonderheiten trotz bestehender Mitwirkungspflicht nicht mitgeteilt hat, soweit der Auftragnehmer den Schaden nicht selbst zu vertreten hat.

Eine Haftung für Schäden oder Beeinträchtigungen, die ausschließlich auf natürlichen, vom Auftragnehmer nicht beherrschbaren Umständen beruhen – insbesondere außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen, Schädlings- oder Krankheitsbefall oder ungeeigneten Boden- und Standortbedingungen -, besteht nicht, soweit der Auftragnehmer diese Umstände und deren Folgen nicht zu vertreten hat.

Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften, insbesondere eine gesetzlich zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

13.  Beauftragung von Mitarbeitern und Nachunternehmern

Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung der vereinbarten Leistungen eigene Mitarbeiter sowie geeignete Nachunternehmer einzusetzen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Die Verantwortung des Auftragnehmers für die vertragsgemäße Erbringung der geschuldeten Leistung bleibt hiervon unberührt.

14.  Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung und dem Muster-Widerrufsformular.

Verlangt ein Verbraucher, dass die Dienstleistung bereits während einer bestehenden Widerrufsfrist beginnen soll, gelten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

15.  Vertragsbeendigung

Für Kündigung, Rücktritt und sonstige Beendigungsrechte gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im jeweiligen Vertrag keine wirksame individuelle Vereinbarung getroffen wurde.

Bereits vertragsgemäß erbrachte und nach den gesetzlichen Vorschriften zu vergütende Leistungen bleiben entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen abrechenbar.

16.  Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet.

Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils geltenden Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

17.  Verbraucherstreitbeilegung

Soweit gesetzliche Informationspflichten nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) bestehen, werden die erforderlichen Informationen dem Verbraucher in der gesetzlich vorgesehenen Form zur Verfügung gestellt.

Sofern keine gesetzliche Verpflichtung und keine gesonderte Erklärung des Auftragnehmers zur Teilnahme besteht, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

18.  Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der dem Verbraucher durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates gewährt wird, in dem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand vereinbart werden.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Stand: August 2026

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